Ihre Rechte
Das Recht auf ein Schadengutachten
Sie haben das Recht, ein Kfz-Schadengutachten erstellen zu lassen, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug objektiv zu dokumentieren. Dieses Gutachten dient als Grundlage für Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Das Recht auf die Wahl des Gutachters
Sie haben das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl für das Kfz-Schadengutachten auszuwählen. Die Kosten für das Gutachten sind in der Regel vom Unfallverursacher oder dessen Versicherung zu tragen.
Das Recht auf einen Anwalt
Sie haben das Recht, sich rechtlich vertreten zu lassen, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten und sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche angemessen behandelt und durchgesetzt werden.
Das Recht auf Schadensersatz
Als Geschädigter haben Sie das Recht, Schadensersatz für alle durch den Unfall entstandenen Schäden zu erhalten. Dies umfasst Reparaturkosten, Abschleppkosten, Mietwagenkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und andere finanzielle Verluste.
Das Recht auf Nutzungsausfallentschädigung
Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht fahrbereit ist und Sie auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen sind, haben Sie das Recht auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Diese deckt die Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs während der Reparaturzeit ab.
Das Recht auf Schmerzensgeld
Wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden, haben Sie das Recht auf Schmerzensgeld als Entschädigung für körperliche und seelische Schmerzen sowie mögliche Folgekosten wie Arztkosten oder Rehabilitationskosten.