Nach einem Unfall mit Totalschaden sitzt der Schock oft tief. Doch neben der Frage, was mit dem beschädigten Auto passiert, steht schnell eine weitere im Raum: Wie lange dauert es, bis ich ein Ersatzfahrzeug finde – und was bedeutet das für meine Entschädigung?
Die Antwort darauf liefert ein Begriff, der vielen Betroffenen zunächst unbekannt ist: die Wiederbeschaffungsdauer. Sie gibt an, wie viele Tage Sie im Regelfall benötigen, um ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen – und spielt im Schadengutachten eine zentrale Rolle.
Als unabhängiger Kfz Gutachter in Herford erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag, was die Wiederbeschaffungsdauer genau ist, wie sie ermittelt wird, warum sie so wichtig für Ihre Schadensersatzansprüche ist – und worauf Sie achten sollten, damit Sie keinen Cent verlieren.
Was bedeutet Wiederbeschaffungsdauer?
Die Wiederbeschaffungsdauer ist die geschätzte Anzahl an Kalendertagen, die Sie als Geschädigter benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug nach einem Totalschaden wiederzubeschaffen. Sie wird im Schadengutachten explizit genannt – meist im Abschnitt zur Schadenkalkulation.
Typischerweise liegt die Dauer zwischen 5 und 14 Tagen, abhängig von:
- Fahrzeugtyp und Verfügbarkeit
- Saisonaler Nachfrage
- Marktlage in Ihrer Region (z. B. Herford)
- Ausstattung und individuellen Anforderungen
Beispiel:
- Fahrzeug: VW Golf, 6 Jahre alt, Standardausstattung
- Region: Herford
- Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten: 7 Tage
Diese Zeitspanne ist wichtig für Ihre Nutzungsausfallentschädigung und gibt der Versicherung einen realistischen Rahmen für die Abwicklung.
Wann spielt die Wiederbeschaffungsdauer eine Rolle?
Die Wiederbeschaffungsdauer ist immer dann relevant, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt wird und keine Reparatur erfolgt. Sie beeinflusst vor allem:
- Die Nutzungsausfallentschädigung
→ Sie bekommen pro Tag einen Tagessatz (z. B. 40 €), multipliziert mit der Anzahl der Tage - Die Argumentation bei Verzögerungen
→ Versicherungen akzeptieren die Dauer als nachvollziehbare Orientierungsgröße - Die Fristsetzung zur Ersatzbeschaffung
→ Spätere Einwände wegen „zu später Wiederbeschaffung“ werden unzulässig
Typische Auswirkungen der Wiederbeschaffungsdauer
| Bereich | Bedeutung der Dauer |
|---|---|
| Nutzungsausfall | Multipliziert mit Tagessatz ergibt Summe |
| Versicherungserstattung | Begrenzt den Zeitraum der Entschädigung |
| Totalschadenabwicklung | Dient als Frist für Fahrzeugersatz |
Gut zu wissen: Sie müssen kein Ersatzfahrzeug innerhalb der genannten Zeit kaufen – aber der Zeitraum gilt als realistisch und anerkannt für die rechtliche Bewertung Ihres Anspruchs.
Wie wird die Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten ermittelt?
Als erfahrener Kfz Gutachter in Herford beziehe ich mich bei der Ermittlung der Wiederbeschaffungsdauer auf folgende Grundlagen:
- Regionale Marktlage: Gibt es vergleichbare Fahrzeuge in Ihrer Umgebung?
- Fahrzeugtyp: Ist Ihr Auto ein Massenmodell oder ein seltener Spezialtyp?
- Saisonale Faktoren: Im Winter dauert die Suche nach Cabrios meist länger
- Verfügbarkeit auf Plattformen wie mobile.de, autoscout24.de
- Individuelle Besonderheiten: Ausstattung, Farbe, Baujahr, Modellpflege
In der Regel ergibt sich daraus eine realistische Spanne zwischen 7 und 14 Kalendertagen, die ich im Gutachten explizit angebe – nachvollziehbar, marktorientiert und gerichtlich verwertbar.
Beispielhafte Wiederbeschaffungsdauer je nach Fahrzeugtyp
| Fahrzeugtyp | Durchschnittliche Dauer (Herford & Region) |
|---|---|
| Kompaktklasse (z. B. Golf) | 7 Tage |
| Mittelklasse (z. B. Passat) | 8–10 Tage |
| SUV / Geländewagen | 10–12 Tage |
| Oldtimer / Exoten | 14 Tage und mehr |
Warum ist die Dauer so wichtig für den Nutzungsausfall?
Wenn Sie keinen Mietwagen nehmen, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Diese wird für jeden Tag gezahlt, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten – ab dem Unfalltag bzw. nach Gutachtenerstellung, bis zum Tag der Ersatzbeschaffung.
Die Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten ist dabei Ihre rechtliche Basis. Die Versicherung orientiert sich an dieser Angabe und berechnet Ihre Entschädigung entsprechend.
Beispielrechnung:
- Nutzungsausfallklasse: 43 €/Tag
- Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten: 10 Tage
- Nutzungsausfallentschädigung: 430 €
Wichtig: Eine kürzere Wiederbeschaffungsdauer kann Ihre Entschädigung schmälern – eine zu lange Angabe wird von Versicherungen oft abgelehnt. Umso wichtiger ist eine realistische Einschätzung durch einen Gutachter, der sich mit dem lokalen Markt auskennt.
Was passiert, wenn sich die Ersatzbeschaffung verzögert?
Wenn Sie länger brauchen, um ein neues Fahrzeug zu kaufen, kann das verschiedene Gründe haben:
- persönliche Entscheidungszeit
- Wartezeit auf Finanzierung oder Zulassung
- Lieferverzögerungen beim Händler
- Unzufriedenheit mit verfügbaren Fahrzeugen
Trotzdem zahlen Versicherungen nur für den Zeitraum, der im Gutachten als Wiederbeschaffungsdauer angegeben wurde. Alles darüber hinaus gilt als privates Risiko – es sei denn, Sie können eine begründete Ausnahme nachweisen.
Tipp: Behalten Sie alle Angebote, Kaufverträge, Absagen oder Händlerkommunikation – so können Sie bei Bedarf dokumentieren, warum eine längere Zeitspanne nötig war.
Welche Fehler sollten Sie vermeiden?
Beim Thema Wiederbeschaffungsdauer passieren oft kleine Fehler, die große Auswirkungen haben können. Besonders häufig:
- Kein Nutzungsausfall geltend gemacht
- Keine Belege für verzögerte Ersatzbeschaffung
- Zweifelhaft lange oder kurze Angaben im Gutachten
- Versicherungsvorgaben ungeprüft akzeptiert
Mein Rat: Bestehen Sie auf einem vollständigen Gutachten mit klarer Angabe zur Wiederbeschaffungsdauer – das schafft Planungssicherheit, schützt Ihre Ansprüche und erleichtert die Kommunikation mit der Versicherung.
Häufig gestellte Fragen zur Wiederbeschaffungsdauer
Muss ich innerhalb der im Gutachten genannten Dauer ein neues Auto kaufen?
Nein – aber die Wiederbeschaffungsdauer ist der Zeitraum, für den Sie Nutzungsausfall geltend machen können. Wenn Sie sich mehr Zeit lassen, tun Sie das auf eigenes Risiko. Es sei denn, es liegt ein besonderer Grund für die Verzögerung vor (z. B. Lieferzeit beim Händler).
Was passiert, wenn die Versicherung eine kürzere Dauer ansetzt?
Dann haben Sie gute Chancen, sich auf das Gutachten zu berufen – vorausgesetzt, es wurde realistisch und nachvollziehbar erstellt. Als unabhängiger Gutachter in Herford beziehe ich stets aktuelle Marktdaten mit ein, um Diskussionen mit der Versicherung zu vermeiden.
Bekomme ich auch Nutzungsausfall, wenn ich gar kein neues Auto kaufe?
Ja, das ist möglich – aber nur für die Dauer der theoretisch nötigen Wiederbeschaffung (also z. B. 8 oder 10 Tage). Auch wenn Sie bewusst auf ein Ersatzfahrzeug verzichten, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall für den realistischen Zeitraum, der im Gutachten genannt ist.
Kann ich die Wiederbeschaffungsdauer verlängern lassen?
Nur in Ausnahmesituationen – etwa bei Lieferengpässen, Krankheit oder nachweisbarer Marktsituation. Eine nachträgliche Verlängerung muss gut dokumentiert sein und wird nur in wenigen Fällen akzeptiert. Im Zweifel sollten Sie Rücksprache mit dem Gutachter oder einem Anwalt halten.
Gilt die Dauer auch bei fiktiver Abrechnung?
Ja. Auch wenn Sie sich das Geld auszahlen lassen, gilt die Wiederbeschaffungsdauer als Bemessungsgrundlage für die Nutzungsausfallentschädigung – unabhängig davon, ob Sie ein neues Fahrzeug kaufen oder nicht.
Was passiert, wenn ich schon vor der Dauer ein Auto finde?
Dann endet Ihr Nutzungsausfallanspruch mit dem Tag der tatsächlichen Ersatzbeschaffung – auch wenn im Gutachten ein längerer Zeitraum angegeben ist. Die Versicherung wird sich an dem früheren Kaufdatum orientieren. Eine Rückzahlungspflicht besteht allerdings nur bei bewusster Täuschung.
Interessante Links zur Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten
Hier finden Sie fundierte, neutrale Quellen mit weiterführenden Informationen zum Thema:

