Nach einem Unfall dreht sich vieles um Zahlen: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall. Eine dieser Zahlen wird jedoch oft missverstanden – der Restwert. Dabei spielt er eine zentrale Rolle bei der Schadensregulierung. Denn der Restwert entscheidet letztlich mit darüber, wie viel Geld Sie tatsächlich erhalten, wenn Ihr Auto nicht mehr repariert wird.
Doch was genau bedeutet Restwert? Wie wird er berechnet? Wer darf ihn bestimmen? Und worauf müssen Sie achten, um nicht zu viel Geld zu verlieren? Als unabhängiger Kfz Gutachter in Herford gebe ich Ihnen hier einen umfassenden Überblick – klar, verständlich und praxisnah.
Was versteht man unter dem Restwert?
Der Restwert bezeichnet den Betrag, den Sie für Ihr beschädigtes Fahrzeug nach dem Unfall noch erzielen können. Also den Preis, den z. B. ein Händler, Verwerter oder Exporteur bereit ist zu zahlen – trotz des Schadens.
Er ist vor allem dann wichtig, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. In diesem Fall zahlt die gegnerische Versicherung nicht die Reparaturkosten, sondern:
Wiederbeschaffungswert – Restwert = Entschädigung
Beispiel:
- Wiederbeschaffungswert: 8.000 €
- Restwert: 2.000 €
- Auszahlung durch Versicherung: 6.000 €
Je höher der Restwert, desto geringer fällt also Ihre Entschädigung aus. Daher ist es besonders wichtig, dass der Restwert fair und realistisch ermittelt wird – und nicht von der Versicherung gedrückt oder künstlich erhöht wird.
Wie wird der Restwert ermittelt?
Als neutraler Gutachter bestimme ich den Restwert durch eine objektive Marktanalyse. Dazu nutze ich regionale Ankaufbörsen, Fachhändler in Herford und Umgebung sowie spezielle Restwertbörsen, die professionellen Händlern zugänglich sind.
Berücksichtigt werden:
- der Zustand des beschädigten Fahrzeugs
- Marke, Modell, Alter, Laufleistung
- Art und Schwere des Schadens
- Nachfrage nach bestimmten Bauteilen oder Fahrzeugtypen
- Verwertbarkeit von Ersatzteilen
Wichtig: Der Restwert muss marktorientiert und realistisch sein. Ein willkürlich hoher Wert aus einer dubiosen Onlinebörse ist nicht zulässig – denn Geschädigte haben Anspruch auf einen regional ermittelten Durchschnittswert.
Typische Einflussfaktoren auf den Restwert
| Faktor | Auswirkung auf Restwert |
|---|---|
| Alter des Fahrzeugs | Älter = geringerer Restwert |
| Marke / Modell | Gefragte Modelle = höherer Restwert |
| Schadenart (z. B. Front) | Leichter Schaden = höherer Wert |
| Wiederverwendbare Teile | Je mehr, desto besser |
| Nachfrage in Exportländern | Exportgeeignete Fahrzeuge im Vorteil |
Wer darf den Restwert bestimmen?
Grundsätzlich darf der unabhängige Kfz Gutachter, den Sie beauftragen, den Restwert bestimmen. Die gegnerische Versicherung darf diesen Wert nicht einseitig festlegen – obwohl das leider oft versucht wird.
Häufig erhalten Geschädigte Angebote von externen Restwertbörsen, die vermeintlich höhere Preise versprechen – meist jedoch mit unrealistischen Bedingungen (z. B. Abholung in ganz Deutschland, Barauszahlung bei Übergabe, kaum überprüfbare Anbieter). Solche Angebote müssen Sie nicht akzeptieren.
Rechtsprechung dazu (vereinfachte Darstellung):
- Geschädigte dürfen sich auf den Restwert aus dem Gutachten verlassen
- Sie müssen nicht auf höhere Restwertangebote der Versicherung warten
- Voraussetzung: Der im Gutachten genannte Restwert wurde auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt
Unterschied: Versicherungsangebot vs. Gutachterwert
| Merkmal | Gutachter | Versicherung |
|---|---|---|
| Neutralität | ✅ Ja | ❌ Eher im Eigeninteresse |
| Regionale Marktanalyse | ✅ Ja | ❌ Oft nur über Onlinebörsen |
| Dokumentation | ✅ Vergleichsangebote | ❌ Häufig nur ein Einzelangebot |
| Berücksichtigung Export | ✅ Realistische Abzüge | ❌ Manchmal überhöht dargestellt |
Warum ist der Restwert so wichtig bei der Schadensregulierung?
Der Restwert entscheidet darüber, wie hoch Ihre finanzielle Entschädigung ausfällt, wenn Ihr Fahrzeug nicht repariert wird. Im Totalschadenfall ergibt sich die Zahlung der Versicherung aus der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Wenn der Restwert zu hoch angesetzt wird, verlieren Sie bares Geld. Deshalb ist es so wichtig, ein fundiertes Gutachten zu haben, in dem der Restwert nachvollziehbar ermittelt und belegt wird.
Beispielrechnung: Unterschied macht mehrere Hundert Euro
| Wert | Szenario A (realistisch) | Szenario B (überhöht) |
|---|---|---|
| Wiederbeschaffungswert | 7.000 € | 7.000 € |
| Restwert | 1.500 € | 2.300 € |
| Auszahlung durch Versicherung | 5.500 € | 4.700 € |
| Differenz | – | 800 € weniger |
Fazit: Ein zu hoch angesetzter Restwert führt direkt zu einer niedrigeren Auszahlung. Lassen Sie das nicht zu – beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter.
Was passiert, wenn ich mein Fahrzeug trotzdem behalten will?
Selbst wenn Sie das Fahrzeug nicht verkaufen, sondern behalten möchten, spielt der Restwert eine Rolle. Die Versicherung zieht ihn immer von der Entschädigung ab, weil Sie die Möglichkeit haben, das Auto zu verwerten – auch wenn Sie es nicht tun.
Wichtig:
- Sie müssen das Fahrzeug nicht verkaufen
- Sie dürfen es weiterfahren, reparieren oder selbst verwerten
- Die Auszahlung erfolgt trotzdem nur abzüglich Restwert
In manchen Fällen ist es wirtschaftlich sinnvoll, das beschädigte Auto selbst zu nutzen – z. B. bei kleineren Schäden, die keinen Sicherheitsmangel darstellen. Ich berate Sie gern, ob das in Ihrem Fall realistisch ist.
Welche Fehler sollten Sie beim Thema Restwert vermeiden?
Immer wieder machen Geschädigte dieselben Fehler – oft mit finanziellen Folgen. Die häufigsten Stolperfallen:
- Restwertangebot der Versicherung ungeprüft akzeptiert
- Kein unabhängiges Gutachten erstellt
- Fahrzeug vorschnell verkauft, ohne den Wert zu kennen
- Exportangebot genutzt, ohne echte Zahlungssicherheit
- Restwert nicht dokumentiert / belegt
Mein Tipp: Lassen Sie den Restwert ausschließlich von einem unabhängigen Gutachter wie mir ermitteln – damit Sie auf Augenhöhe mit der Versicherung verhandeln können.
Häufig gestellte Fragen zum Restwert nach einem Unfall
Muss ich mein Fahrzeug tatsächlich verkaufen, um den Restwert zu bekommen?
Nein. Sie erhalten die Entschädigung abzüglich Restwert, unabhängig davon, ob Sie das Auto verkaufen oder behalten. Der Restwert ist ein „theoretischer Marktwert“ – Ihre Entscheidung zur Verwertung bleibt Ihnen überlassen.
Was, wenn die Versicherung ein höheres Restwertangebot findet?
Wenn Sie bereits auf Grundlage des Gutachtens veräußert haben oder dies beabsichtigen, müssen Sie das höhere Angebot der Versicherung nicht annehmen. Entscheidend ist, dass der Gutachter den Restwert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat – das reicht rechtlich aus.
Kann ich den Restwert nachträglich anzweifeln?
Wenn Zweifel bestehen, kann ein Zweitgutachten oder ein Vergleich mit aktuellen Angeboten sinnvoll sein. Allerdings ist der ursprüngliche Restwert bindend, sobald Sie die Entschädigung akzeptieren. Bei Unsicherheit helfe ich Ihnen gerne mit einer Einschätzung.
Warum sind die Restwerte bei Versicherungen oft höher?
Versicherungen nutzen häufig Restwertbörsen, auf die Privatpersonen keinen Zugriff haben. Dort finden sich bundesweite Händler, die spekulativ bieten – oft mit utopischen Bedingungen. Diese Angebote sind rechtlich nicht bindend, wenn sie nicht dem regionalen Markt entsprechen.
Gilt der Restwert auch bei fiktiver Abrechnung?
Ja. Auch wenn Sie sich den Schaden auszahlen lassen, wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Bei fiktiver Abrechnung ist ein vollständiges Gutachten besonders wichtig, da alle Werte darin dokumentiert sein müssen.
Wird der Restwert versteuert?
Nein, der Restwert an sich ist kein Einkommen und muss nicht versteuert werden. Auch wenn Sie das Fahrzeug später verkaufen, fällt nur dann eine steuerliche Betrachtung an, wenn Sie gewerblich handeln.
Interessante Links zum Thema Restwert
Sie möchten tiefer in das Thema einsteigen? Diese Quellen bieten fundierte Informationen zu Restwert, Gutachten und Schadenregulierung:

