Nach einem Unfall ist der Ärger oft groß – und die Unsicherheit noch größer. Was wird die Reparatur kosten? Welche Beträge werden im Gutachten berücksichtigt? Und wie sorgt man dafür, dass alle Positionen korrekt erfasst werden?
Viele Fahrzeughalter verlassen sich auf die Versicherung – und erleben dann eine böse Überraschung: Kürzungen, unvollständige Positionen oder fehlende Nachweise. Genau deshalb ist ein unabhängiges Schadengutachten so wichtig. Es stellt nicht nur den Schaden exakt fest, sondern dokumentiert alle relevanten Reparaturkosten – nachvollziehbar, detailliert und gerichtsfest.
Als Kfz Gutachter in Herford erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag, wie sich Reparaturkosten im Gutachten zusammensetzen, was unbedingt enthalten sein muss und worauf Sie achten sollten, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.
Was sind Reparaturkosten im Gutachten?
Reparaturkosten sind die konkreten Aufwendungen, die für die fachgerechte Wiederherstellung Ihres Fahrzeugs erforderlich sind – nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung aller sichtbaren und verdeckten Schäden.
Sie bestehen aus mehreren Einzelpositionen wie:
- Lohnkosten (Arbeitszeit in der Werkstatt)
- Ersatzteile (neu oder gebraucht)
- Lackierung (inkl. Beilackierung, Finish)
- Verbringungskosten (Transport zur Lackiererei)
- UPE-Aufschläge (Preisaufschläge auf Ersatzteile)
- Kleinteilepauschale
Diese Positionen werden im Gutachten einzeln aufgeführt und kalkuliert – das macht es für die Versicherung nachvollziehbar und schützt Sie vor unzulässigen Kürzungen.
Beispiel: Bestandteile der Reparaturkosten
| Kostenposition | Erklärung |
|---|---|
| Arbeitslohn | Zeitaufwand für Karosserie- und Mechanikarbeiten |
| Ersatzteile | Original- oder Identteile laut Herstellerangabe |
| Lackierung | Aufwand für Teil- oder Ganzlackierung |
| Verbringungskosten | Transport zu Fachbetrieben (z. B. Lackiererei) |
| Kleinteilepauschale | Schrauben, Klammern, Dichtungen etc. |
| UPE-Aufschlag | Zuschläge auf Listenpreise (marktüblich) |
Wer legt die Reparaturkosten fest – Werkstatt oder Gutachter?
Die Reparaturkosten im Gutachten werden vom unabhängigen Kfz Gutachter kalkuliert – und zwar auf Grundlage von Herstellervorgaben, Erfahrungswerten und regionalen Preisen. Dabei nutzt der Gutachter professionelle Kalkulationssysteme wie Audatex oder DAT, die alle Fahrzeugdaten, Arbeitszeiten und Originalteilpreise enthalten.
Der Vorteil:
- Objektive Berechnung, nicht von Werkstätten oder Versicherungen beeinflusst
- Keine überhöhten oder „vergessenen“ Positionen
- Gerichtsfester Nachweis bei Streitfällen
Die Werkstatt kann später nach dem Gutachten abrechnen, ist aber nicht verpflichtet. Sie darf auch günstiger arbeiten – oder nach Rücksprache mit Ihnen abweichen. Die Grundlage bleibt aber das Gutachten.
Unterschiede zwischen Werkstatt und Gutachterkalkulation
| Punkt | Werkstatt | Gutachter |
|---|---|---|
| Ziel | tatsächliche Ausführung | objektive Bewertung des Schadens |
| Einfluss durch Dritte | möglich | unabhängig |
| Verwendete Software | oft herstellereigene Systeme | Audatex, DAT, Schwacke etc. |
| Positionen | können variieren | standardisiert & transparent |
Welche Reparaturpositionen werden oft vergessen oder gekürzt?
Leider werden bei der Schadenregulierung immer wieder Positionen aus dem Gutachten herausgestrichen – oft mit der Begründung, sie seien „nicht erforderlich“ oder „unüblich“. Diese Kürzungen können schnell mehrere hundert Euro ausmachen.
Besonders häufig betroffen:
- Verbringungskosten (Transport zur Lackiererei)
- UPE-Aufschläge (oft bei Markenwerkstätten üblich)
- Kleinteilepauschalen
- Beilackierungen angrenzender Teile zur Farbangleichung
- Innenraumdemontagen bei Schäden an Schweller, Türen, A-Säule
Beispiele für häufig gekürzte Positionen
| Position | Kürzungsbegründung (Versicherung) | Tatsächliche Relevanz |
|---|---|---|
| Verbringungskosten | „Nicht notwendig“ | Üblich bei ausgelagerter Lackiererei |
| UPE-Aufschlag | „Nicht branchenüblich“ | Marktüblich bei Originalteilen |
| Kleinteilepauschale | „Nicht belegt“ | Standard im Reparaturbetrieb |
| Beilackierung | „Farbton wird getroffen“ | Lackangleichung häufig zwingend |
| Diagnosepauschalen | „Fehlerauslesung unnötig“ | Bei moderner Fahrzeugelektronik nötig |
Tipp: Wenn Sie ein vollständiges Gutachten haben, können Sie gegen Kürzungen vorgehen – notfalls mit anwaltlicher Hilfe. Ich dokumentiere alle Positionen in jedem Gutachten lückenlos und nachvollziehbar.
Was kostet eine Reparatur wirklich? (Beispiel)
Damit Sie eine Vorstellung davon bekommen, wie sich Reparaturkosten zusammensetzen können, finden Sie hier ein vereinfachtes Beispiel:
Fahrzeug: VW Golf VII
Schaden: Seitlicher Anstoß, beschädigte Tür, Kotflügel, Lackierung nötig
Region: Herford
Kalkulation:
| Position | Betrag (netto) |
|---|---|
| Türblech vorne rechts (inkl. UPE) | 620 € |
| Arbeitslohn (Karosserie + Lack) | 410 € |
| Lackierung + Beilackierung | 580 € |
| Kleinteile & Dichtungen | 70 € |
| Verbringungskosten | 85 € |
| Gesamt (netto) | 1.765 € |
| zzgl. MwSt (19 %) | 335,35 € |
| Gesamt (brutto) | 2.100,35 € |
Wichtig: Alle Beträge variieren je nach Fahrzeugtyp, Schadenumfang und Region. Das Gutachten stellt die realistische Obergrenze für eine Schadenerstattung dar – und schützt Sie damit vor finanziellen Nachteilen.
Warum ist ein Schadengutachten die beste Grundlage?
Ein unabhängiges Schadengutachten ist für Sie als Geschädigter die sicherste Grundlage für die vollständige Erstattung aller Reparaturkosten. Es dokumentiert nicht nur den Schaden selbst, sondern auch:
- alle relevanten Reparaturpositionen
- den Reparaturweg nach Herstellervorgaben
- Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall und Wertminderung
- Lichtbilder des Schadens
- Belege für Zusatzkosten
Vorteile eines Gutachtens gegenüber einem Kostenvoranschlag:
| Punkt | Kostenvoranschlag | Schadengutachten |
|---|---|---|
| Detailliert | Nein | Ja |
| Wertminderung enthalten | Nein | Ja |
| Rechtssicher | Eingeschränkt | Ja |
| Nutzungsausfall bewertet | Nein | Ja |
| Restwert/Wiederbeschaffungswert | Nein | Ja |
Ein Kostenvoranschlag mag auf den ersten Blick günstiger wirken – langfristig kann er Sie aber mehrere hundert Euro kosten. Lassen Sie sich lieber professionell absichern.
Was passiert bei fiktiver Abrechnung?
Wenn Sie den Schaden nicht reparieren lassen, sondern sich den Betrag auszahlen lassen möchten, spricht man von einer fiktiven Abrechnung. Auch dann dienen die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten als Grundlage – allerdings nur netto, also ohne Umsatzsteuer.
Die Versicherung zahlt:
- alle im Gutachten genannten Reparaturpositionen
- abzüglich Mehrwertsteuer
- ggf. mit Abzügen bei unklaren oder streitigen Positionen
Tipp: Auch bei fiktiver Abrechnung ist es wichtig, dass das Gutachten vollständig und sauber kalkuliert ist – sonst drohen unnötige Kürzungen.
Häufig gestellte Fragen zu Reparaturkosten im Gutachten
Werden alle Schäden im Gutachten berücksichtigt?
Ja – ein professionelles Gutachten berücksichtigt sowohl sichtbare als auch verdeckte Schäden, sofern sie bei der Besichtigung erkannt oder vermutet werden. In manchen Fällen kann eine ergänzende Untersuchung nötig sein (z. B. Hebebühne, Diagnosegerät). Ich dokumentiere alles detailliert und nachvollziehbar – mit aussagekräftigen Bildern.
Warum kürzt die Versicherung bestimmte Positionen?
Versicherungen versuchen häufig, Kosten zu sparen – und das passiert oft auf Kosten der Geschädigten. Positionen wie Verbringungskosten, UPE-Aufschläge oder Beilackierungen werden gern gestrichen. Wenn Sie jedoch ein Gutachten haben, das diese Positionen korrekt aufführt, können Sie sich wehren – auch mit anwaltlicher Unterstützung.
Muss ich alle Positionen genau so reparieren lassen?
Nein – das Gutachten dient als Berechnungsgrundlage. Sie können frei entscheiden, ob und wo Sie reparieren lassen. Wichtig: Bei Reparatur in Eigenregie oder Nicht-Reparatur erhalten Sie bei fiktiver Abrechnung nur den Nettobetrag (ohne MwSt). Änderungen am Reparaturweg sollten jedoch dokumentiert oder mit dem Gutachter besprochen werden.
Was passiert, wenn zusätzliche Schäden bei der Reparatur entdeckt werden?
Wenn in der Werkstatt weitere Schäden festgestellt werden, kann ein Ergänzungsgutachten erstellt werden. Ich stehe Ihnen in diesem Fall kurzfristig zur Verfügung – damit auch diese Positionen dokumentiert und bei der Versicherung nachgemeldet werden können.
Sind freie Werkstätten günstiger als Vertragswerkstätten?
In der Regel ja – allerdings orientieren sich die Gutachterkalkulationen an ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen. Bei hochwertigen oder neuen Fahrzeugen kann der Einsatz einer Markenwerkstatt sogar Voraussetzung sein, z. B. wegen bestehender Herstellergarantie. Letztlich entscheidet der Fahrzeughalter – die Gutachten bilden beides ab.
Was kostet ein Gutachten – und wer zahlt es?
Für Geschädigte in einem Haftpflichtfall ist das Gutachten kostenfrei – es wird von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt. Nur bei Bagatellschäden unter etwa 750 € empfiehlt sich ein Kostenvoranschlag statt Gutachten. Sprechen Sie mich gern an – ich prüfe unverbindlich, welcher Weg der richtige ist.
Interessante Links zum Thema Reparaturkosten im Gutachten
Wenn Sie noch tiefer einsteigen möchten, helfen diese externen Quellen mit verständlichen Erläuterungen, Tabellenwerten und rechtlichen Hintergrundinformationen:

