Kfz Gutachter Nico Aringer

Nutzungsausfall – Wann bekommt man Geld für den Fahrzeugausfall?

Kfz Gutachter Nico Aringer in Herford

Ein unverschuldeter Unfall ist nicht nur ärgerlich, sondern bringt oft auch praktische Probleme mit sich: Die Reparatur dauert mehrere Tage, ein Ersatzwagen ist nicht verfügbar – und Sie sind auf Ihr Fahrzeug angewiesen. In solchen Fällen stellt sich schnell die Frage: Kann ich für diese Zeit eine Entschädigung bekommen?

Ja – wenn Sie Ihr Auto unverschuldet nicht nutzen können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Dabei erhalten Sie eine finanzielle Ausgleichszahlung – auch ohne Mietwagen. Als unabhängiger Kfz Gutachter in Herford erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag, wann Ihnen diese Zahlung zusteht, wie sie berechnet wird und worauf Sie achten sollten, um kein Geld zu verschenken.

Was bedeutet Nutzungsausfall genau?

Der Nutzungsausfall ist eine Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfalls für eine gewisse Zeit nicht nutzen können. Es handelt sich um einen geldwerten Schadenersatz, den Sie geltend machen können – unabhängig davon, ob Sie tatsächlich einen Mietwagen nehmen oder nicht.

Wichtig:

  • Sie müssen nicht zwingend ein Ersatzfahrzeug mieten.
  • Der Nutzungsausfall ersetzt den „Wert der Nutzung“ – also Ihren Mobilitätsverlust.
  • Anspruch besteht nur bei unverschuldeten Unfällen (Haftpflichtfall).

Vergleich: Mietwagen vs. Nutzungsausfallentschädigung

OptionVoraussetzungenVorteil
MietwagenNachweislich benötigtes FahrzeugMobilität bleibt erhalten
NutzungsausfallVerzicht auf MietwagenGeld statt Auto – freie Verwendung

Der Nutzungsausfall ist besonders interessant für Personen, die z. B. auf Zweitwagen, Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel ausweichen können – aber trotzdem auf eine faire Entschädigung Wert legen.

Wann habe ich Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung?

Sie haben Anspruch auf Nutzungsausfall, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Unfall war nicht Ihr Verschulden (Haftpflichtschaden)
  2. Ihr Fahrzeug war fahruntauglich oder nicht verfügbar
  3. Sie hätten das Fahrzeug auch tatsächlich genutzt
  4. Die Nutzung war aufgrund von Reparatur oder Totalschaden nicht möglich
  5. Sie haben keinen Mietwagen genommen

Typische Beispiele:

  • Ihr Fahrzeug steht während der Reparatur mehrere Tage in der Werkstatt.
  • Sie warten auf ein Ersatzfahrzeug nach einem Totalschaden.
  • Sie verzichten bewusst auf einen Mietwagen – etwa aus Kostengründen.

Voraussetzungen für Nutzungsausfall im Überblick

VoraussetzungErklärung
Kein MitverschuldenSie sind unfallfrei und nicht (mit)verantwortlich
Fahrzeug ist fahruntauglichSchaden macht Nutzung unmöglich oder unzumutbar
Eigene Nutzung möglichSie besitzen Führerschein und sind regelmäßig mobil
Kein Mietwagen in Anspruch genommenNur entweder-oder

Tipp: Lassen Sie sich vom Gutachter die Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungszeit im Gutachten bescheinigen – das ist Ihre Grundlage für die Entschädigung.

Wie wird die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung berechnet?

Die Höhe richtet sich nach der sogenannten Nutzungsausfallklasse, die in Tabellen wie der „Schwacke-Tabelle“ oder der „Sanden/Danner/Küppersbusch“-Liste festgelegt ist. Jedes Fahrzeug wird einer Klasse zugeordnet – mit einem Tagessatz in Euro.

Beispiel:

  • Kompaktklasse (z. B. VW Golf): 38 € pro Tag
  • Mittelklasse (z. B. Audi A4): 49 € pro Tag
  • Oberklasse (z. B. BMW 5er): 79 € pro Tag

Dauer: Ab dem Tag der Reparaturfreigabe bis zum Abschluss der Reparatur (oder bis zur Ersatzbeschaffung bei Totalschaden).

Übersicht: Nutzungsausfallklassen (vereinfacht)

FahrzeugtypNutzungsausfall pro Tag (ca.)
Kleinwagen (z. B. Polo)29 €–35 €
Kompaktklasse (Golf)36 €–42 €
Mittelklasse (A4, 3er)43 €–52 €
SUV / Van45 €–65 €
Oberklasse (E-Klasse)70 €–95 €

Tipp: Ein aktuelles Gutachten stellt sicher, dass das Fahrzeug in die richtige Klasse eingeordnet wird – fehlerhafte Zuweisungen führen schnell zu Verlusten.

Was passiert bei einem Totalschaden?

Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall – allerdings nur für die Dauer der Wiederbeschaffung. Das heißt: Die Zeit, die Sie benötigt haben, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen.

Typischerweise werden 7 bis 14 Tage anerkannt – je nach Marktlage, Fahrzeugtyp und persönlicher Reaktion.

Wichtig:

  • Die Nutzungsausfallentschädigung endet mit dem Erwerb eines neuen Fahrzeugs.
  • Eine längere „Bedenkzeit“ wird nur in Ausnahmefällen anerkannt.

Beispielhafte Berechnung:

  • Nutzungsausfallklasse: 39 €/Tag
  • Wiederbeschaffungsdauer: 10 Tage
  • Entschädigung: 390 € zusätzlich zur Schadenszahlung

Auch hier ist die Angabe im Gutachten entscheidend. Ich dokumentiere als Sachverständiger den Zeitraum so, dass er realistisch und durchsetzbar ist – ohne unnötige Diskussionen mit der Versicherung.

Welche Nachweise muss ich vorlegen?

Für die Nutzungsausfallentschädigung brauchen Sie keine besonderen Anträge, aber ein paar Dinge sollten nachweisbar sein:

  • Gutachten mit Angabe der Reparaturdauer
  • Werkstattrechnung mit Reparaturbeginn und -ende
  • Belege für die Ersatzbeschaffung bei Totalschaden
  • Bestätigung, dass kein Mietwagen genommen wurde

Falls Sie unsicher sind, ob ein Anspruch besteht oder ob sich ein Mietwagen mehr lohnt, stehe ich Ihnen gern beratend zur Seite. Gemeinsam prüfen wir Ihre Optionen – individuell und neutral.

Worauf sollte ich achten, um kein Geld zu verschenken?

Immer wieder erlebe ich, dass Geschädigte ihre Nutzungsausfallentschädigung nicht geltend machen, weil sie nicht wissen, dass ihnen diese zusteht. Oder weil sie sich auf die gegnerische Versicherung verlassen, die diesen Posten schlicht nicht erwähnt.

Vermeiden Sie diese Fehler:

  • Keine Dokumentation der Ausfallzeit
  • Falsche Nutzungsausfallklasse
  • Mietwagen UND Nutzungsausfall geltend machen wollen
  • Lange Verzögerung bei der Reparaturbeauftragung

Wichtig: Die Entschädigung wird nicht automatisch gezahlt – sie muss aktiv geltend gemacht werden, idealerweise mit Unterstützung eines Gutachtens.

Häufig gestellte Fragen zur Nutzungsausfallentschädigung

Bekomme ich Nutzungsausfall auch bei Bagatellschäden?

Nein – nur wenn das Fahrzeug tatsächlich nicht nutzbar war (z. B. beschädigter Kühler, defekte Bremsanlage, Sicherheitsmängel). Kleinere Dellen oder Lackkratzer, bei denen das Auto fahrbereit bleibt, berechtigen nicht zur Nutzungsausfallentschädigung.

Kann ich Nutzungsausfall auch bei Kaskoschäden geltend machen?

Nur, wenn dies in Ihrer Kaskoversicherung ausdrücklich vereinbart ist. In der Regel gibt es keinen Nutzungsausfall im Kaskofall, da hier keine Schadensersatzpflicht eines Dritten besteht. Ausnahme: Bei zusätzlicher Mietwagen- oder Mobilitätsgarantie in Ihrer Police.

Muss ich belegen, dass ich das Auto regelmäßig nutze?

Nicht unbedingt – aber bei Rückfragen sollten Sie glaubhaft machen können, dass Sie auf das Fahrzeug angewiesen waren. Pendler, Berufstätige oder Familien mit Kindern tun das meist automatisch durch ihre Lebensumstände. Bei Zweit- oder Drittwagen kann die Nutzung kritischer geprüft werden.

Bekomme ich auch Nutzungsausfall, wenn ich das Auto selbst repariere?

Nur dann, wenn der Ausfall tatsächlich besteht, z. B. weil Sie auf Ersatzteile warten oder das Fahrzeug objektiv nicht nutzbar ist. Die Entschädigung bemisst sich nicht nach der Dauer der Eigenreparatur, sondern nach dem, was angemessen wäre. Ein Gutachten hilft, das realistisch zu beziffern.

Wird die Nutzungsausfallentschädigung versteuert?

Nein, in der Regel nicht – sie gilt als Schadensersatz und ist nicht einkommensteuerpflichtig. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann es abweichende Regelungen geben. Im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater.

Wie lange kann ich die Entschädigung rückwirkend geltend machen?

Sie haben bis zu 3 Jahre Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Unfall passiert ist. Dennoch empfehle ich, nicht zu lange zu warten – je aktueller die Belege, desto einfacher ist die Durchsetzung.

Interessante Links zum Thema Nutzungsausfall

Wenn Sie sich intensiver mit dem Thema befassen möchten, empfehle ich Ihnen diese seriösen Quellen. Sie bieten fundierte Informationen zur rechtlichen Lage, Tabellenwerte und aktuelle Urteile rund um den Nutzungsausfall nach einem Unfall: