Kfz Gutachter Nico Aringer

Wer bezahlt den Kfz Gutachter in Herford bei einem Unfall? – Ihr Ratgeber zu Haftpflicht- und Kaskoschäden

Kfz Gutachter Nico Aringer in Herford

Ein Unfall ist schnell passiert: Ein Moment der Unaufmerksamkeit im Stadtverkehr von Herford, beim Ausparken in der Hansastraße oder beim Abbiegen an der Berliner Straße. Nach dem ersten Schreck stellt sich schnell eine entscheidende Frage: Wer bezahlt den Kfz Gutachter nach einem Unfall? Besonders, wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Haftpflicht- oder Kaskoschaden vorliegt, ist es wichtig, die Unterschiede zu verstehen. In diesem Beitrag erklärt Ihnen Kfz Gutachter Nico Aringer aus Herford, wie die Kostenverteilung geregelt ist, worauf Sie achten müssen und warum ein neutrales Schadengutachten für Sie so wichtig ist.

Warum ein Kfz Gutachter nach einem Unfall unverzichtbar ist

Nach einem Unfall ist es für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche entscheidend, dass der entstandene Schaden professionell dokumentiert wird. Genau hier kommt der Kfz Gutachter ins Spiel. Nico Aringer erstellt als erfahrener und unabhängiger Sachverständiger Gutachten, die Versicherungen als Grundlage zur Regulierung nutzen. Ob Reparaturkosten, Wertminderung oder Wiederbeschaffungswert – all das wird im Gutachten festgehalten.

Aufgaben eines unabhängigen Kfz Gutachters:

AufgabeBeschreibung
SchadensfeststellungErmittlung von Art und Umfang des Unfallschadens
Kalkulation der ReparaturkostenPräzise Berechnung der notwendigen Werkstattleistungen
Ermittlung der WertminderungFeststellung, ob und in welcher Höhe das Fahrzeug dauerhaft an Wert verliert
BeweissicherungDokumentation für juristische Auseinandersetzungen und Versicherungsprozesse

Ein wichtiges Detail: Kfz Gutachter wie Nico Aringer arbeiten unabhängig – nicht im Interesse der Versicherung oder des Kunden. Die Neutralität des Gutachters sorgt für ein faires und realistisches Ergebnis.

Haftpflichtschaden: Wenn der Unfallgegner Schuld hat

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, liegt in der Regel ein Haftpflichtschaden vor. Das heißt: Der Unfallgegner (bzw. dessen Versicherung) ist zur Zahlung verpflichtet – inklusive der Gutachterkosten.

Ihre Rechte als Geschädigter:

  • Freie Wahl des Kfz Gutachters
  • Keine Vorleistung der Kosten
  • Erstattung der Anwalts- und Mietwagenkosten (bei Bedarf)

Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter „vorschreiben“. Sie dürfen selbst bestimmen, wer das Gutachten erstellt. Auch in Herford ist das gelebte Praxis.

Tipp: Ab einem Schaden von rund 750 Euro (Bagatellgrenze) haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Schadengutachten. Darunter reicht ein Kostenvoranschlag.

Kaskoschaden: Wenn Sie selbst verantwortlich sind

Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben oder z. B. durch ein Unwetter ein Schaden am Fahrzeug entsteht. Hier greifen die Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Wichtig zu wissen:

Bei einem Kaskoschaden wird die Schadensregulierung von Ihrer eigenen Versicherung durchgeführt. Diese hat das Recht, den Gutachter selbst auszuwählen oder auf ein internes Verfahren zu bestehen. Beauftragen Sie dennoch selbständig einen Gutachter wie Nico Aringer, müssen Sie die Kosten möglicherweise selbst tragen, wenn keine vorherige Abstimmung mit der Versicherung erfolgt.

Vergleich Haftpflicht vs. KaskoHaftpflichtschadenKaskoschaden
SchuldfrageGegner haftetSelbstverschulden / höhere Gewalt
Wahl des GutachtersFreie WahlVorgabe durch eigene Versicherung
KostenübernahmeGegnerische VersicherungEigene Versicherung (bei Abstimmung)
AnwaltskostenWerden i. d. R. ersetztKeine Erstattung

Hinweis: Stimmen Sie sich im Kaskofall unbedingt mit Ihrer Versicherung ab, bevor Sie einen Sachverständigen beauftragen.

Sonderfall: Teilschuld oder unklare Schuldfrage

Nicht immer ist die Sachlage eindeutig. Gerade auf Kreisverkehren wie dem Hohenzollernring in Herford oder bei Unfällen mit mehreren Beteiligten kann es zu einer Teilschuld kommen.

Teilschuld – was bedeutet das für Sie?

Wird eine Teilschuld festgestellt (z. B. 50/50), dann müssen auch die Kosten anteilig getragen werden. Das betrifft sowohl Reparaturkosten als auch das Sachverständigengutachten.

Beispiel: Betragen die Gutachterkosten 800 Euro und liegt Ihre Mitschuld bei 25 %, dann übernimmt die gegnerische Versicherung 600 Euro, Sie selbst 200 Euro.

Der Ablauf einer Gutachtenerstellung bei Nico Aringer

Damit Sie wissen, was nach einem Unfall auf Sie zukommt, finden Sie hier eine Übersicht des typischen Ablaufs:

SchrittBeschreibung
1. KontaktaufnahmeSie erreichen Nico Aringer telefonisch, per WhatsApp oder über das Kontaktformular
2. TerminvereinbarungFlexibel bei Ihnen vor Ort oder in Herford
3. BesichtigungGründliche Untersuchung und Fotodokumentation des Fahrzeugs
4. GutachtenerstellungUmfangreiche Berechnung inkl. Reparaturweg, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert
5. VersandVersand des Gutachtens an Sie, Ihre Werkstatt und/oder Anwalt

Wichtig: Das Gutachten ist neutral und objektiv. Es ist gerichtsfest und wird von allen Versicherungen anerkannt.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Kfz Gutachter“

Viele Menschen sind unsicher, wie sie sich nach einem Unfall richtig verhalten sollen – insbesondere, wenn es um Kosten, Rechte und die Kommunikation mit der Versicherung geht. Deshalb beantwortet Nico Aringer hier die wichtigsten Fragen:

Wer darf einen Gutachter beauftragen?

Als Geschädigter haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Diese Entscheidung liegt ganz bei Ihnen – nicht bei der gegnerischen Versicherung. Das bedeutet, dass Sie sich einen unabhängigen Experten suchen können, der den Schaden neutral begutachtet. Besonders in Situationen, in denen die Schuldfrage eindeutig ist, empfiehlt sich eine schnelle Kontaktaufnahme. Nico Aringer aus Herford ist für Sie flexibel erreichbar – telefonisch, per E-Mail oder direkt über das Kontaktformular auf seiner Webseite. In der Praxis bedeutet das: Je früher Sie den Gutachter einschalten, desto schneller liegen belastbare Informationen zum Schaden vor. Gerade bei größeren Schäden ist das wichtig für Ihre weiteren Entscheidungen. Auch wenn die Versicherung bereits einen Gutachter beauftragt hat, dürfen Sie zusätzlich einen eigenen Gutachter zur Absicherung Ihrer Interessen bestellen. Das kann sinnvoll sein, wenn Zweifel an der Objektivität bestehen. So stärken Sie Ihre Position im Schadensfall und schaffen rechtliche Klarheit.

Muss ich das Gutachten selbst bezahlen?

Das kommt ganz auf die Schuldfrage an. Im klassischen Haftpflichtfall – also wenn der Unfallgegner eindeutig Schuld trägt – übernimmt dessen Versicherung sämtliche Kosten, inklusive des Gutachtens. Sie müssen also nichts aus eigener Tasche zahlen. Anders verhält es sich bei Kaskoschäden: Wenn Sie selbst verantwortlich sind oder beispielsweise ein Wildunfall vorliegt, entscheidet Ihre eigene Versicherung, ob ein Gutachter erforderlich ist. In diesem Fall sollten Sie sich vor der Beauftragung mit der Versicherung abstimmen. Beauftragen Sie einen Gutachter ohne Rücksprache, besteht das Risiko, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen. Grundsätzlich gilt: Klären Sie die Finanzierung vorher, um späteren Ärger zu vermeiden. Nico Aringer berät Sie dazu gern individuell und transparent.

Was passiert, wenn die Versicherung schon einen Gutachter geschickt hat?

Viele Versicherungen versuchen, schnell eigene Gutachter einzuschalten – mit dem Ziel, die Kosten möglichst niedrig zu halten. Doch Sie haben als Geschädigter das Recht, zusätzlich einen eigenen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Und das sollten Sie auch tun: Denn ein Versicherungsgutachter handelt im Auftrag seines Arbeitgebers – der Versicherung. Ein unabhängiger Gutachter wie Nico Aringer hingegen bewertet neutral und ausschließlich auf Basis der Fakten. Das kann im Ergebnis deutlich differenzierter ausfallen – etwa bei der Höhe der Reparaturkosten oder der Wertminderung. Für Sie bedeutet das: Mehr Transparenz, eine bessere Beweisführung und die Möglichkeit, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Kosten für Ihren eigenen Gutachter werden im Haftpflichtfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Wie schnell bekomme ich ein Gutachten von Nico Aringer?

Bei Nico Aringer steht die schnelle Hilfe im Vordergrund. In der Regel erhalten Sie Ihr vollständiges Gutachten innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung des Fahrzeugs. Das ermöglicht Ihnen, zügig mit der Reparatur zu beginnen oder weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Der gesamte Ablauf ist digital möglich – inklusive Terminvereinbarung, Datenaustausch und Versand des Gutachtens. Sollte es besonders dringend sein, finden auch Expresstermine statt, oft sogar am selben Tag. Die Geschwindigkeit geht dabei nicht auf Kosten der Qualität: Alle Gutachten werden mit größter Sorgfalt erstellt und beinhalten alle relevanten Daten für Versicherungen und Anwälte. Damit sind Sie bestens vorbereitet – auch in schwierigen Situationen.

Ist ein Gutachten auch bei kleinen Schäden sinnvoll?

Ja, auf jeden Fall. Denn selbst vermeintlich kleine Schäden können langfristige Folgen haben – zum Beispiel eine Wertminderung des Fahrzeugs, Korrosionsrisiken oder verdeckte Schäden, die später teuer werden. Ein unabhängiges Gutachten schafft hier Klarheit und sichert Ihre Ansprüche ab. Zudem akzeptieren Versicherungen schriftlich dokumentierte Schäden eher, wenn sie durch einen Fachgutachter wie Nico Aringer erstellt wurden. Gerade bei Leasingfahrzeugen oder geplanten Weiterverkäufen lohnt sich diese Investition in die eigene Absicherung. Denn: Ein dokumentierter Schaden lässt sich später besser nachvollziehen und bewerten. Selbst wenn der Schaden unterhalb der Bagatellgrenze liegt, kann ein sogenanntes Kurzgutachten sinnvoll sein – auch dieses bietet Nico Aringer an.

Was kostet ein Gutachten bei Selbstbeauftragung?

Die Kosten für ein Gutachten hängen vom Umfang des Schadens ab. In der Regel bewegen sie sich zwischen 300 und 1.000 Euro. Dabei gilt: Je komplexer der Schaden, desto detaillierter muss das Gutachten sein – und desto höher fällt das Honorar aus. Im Haftpflichtfall übernimmt die gegnerische Versicherung die gesamten Kosten. Bei einem Kaskoschaden oder wenn Sie selbst der Unfallverursacher sind, sollten Sie die Kostenfrage vorab mit Ihrer Versicherung klären. Beauftragen Sie ein Gutachten ohne Absprache, bleiben Sie im schlimmsten Fall selbst auf den Kosten sitzen. Auch Sonderleistungen wie eine Fahrzeugbewertung oder Restwertermittlung können zusätzlich berechnet werden. Nico Aringer informiert Sie transparent über die anfallenden Kosten und berät Sie, welche Form des Gutachtens in Ihrem Fall sinnvoll ist.

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